„Sehr sachkundige und realistische Einschätzung des Sachverhalts.“
Strafverteidigung und persönliche Beratung
Eine Vorladung, ein Strafbefehl, eine Anklage oder eine Hausdurchsuchung sollte nicht ohne rechtliche Prüfung bleiben. In dieser Situation ist es wichtig, zunächst Ruhe zu bewahren, keine vorschnellen Angaben zu machen und die nächsten Schritte auf Grundlage der Ermittlungsakte zu planen.
Rechtsanwalt Markus Faißt übernimmt die Strafverteidigung in allen Abschnitten des Strafverfahrens – vom ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden über die Hauptverhandlung bis zu Rechtsmitteln sowie Fragen der Strafvollstreckung und des Strafvollzugs.
Drei Grundregeln im Ermittlungsverfahren
- Zum Tatvorwurf zunächst schweigen.
- Keine Erklärungen oder Protokolle ungeprüft unterschreiben.
- Frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und Akteneinsicht veranlassen.
Erst nach Kenntnis der Akte lässt sich beurteilen, welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist. Ziel ist eine klare, sachliche und auf den konkreten Fall abgestimmte Vorgehensweise.
01Schweigen ist Gold.Keine Angaben zur Sache, bevor die Akte bekannt ist.
02Kompetent. Verlässlich. Persönlich.Klare Beratung und eine auf Ihren Fall abgestimmte Verteidigung.
03Weil ich für Ihr Recht kämpfe.Persönliche Begleitung vom ersten Gespräch bis zum Abschluss des Verfahrens.
Mandantenmeinungen
Google-Bewertungen
„Hat sich von Anfang an Zeit für mich genommen.“
„Meine Erfahrung mit Herrn Faißt ist erstklassig!“
Auszüge aus öffentlich abgegebenen Google-Rezensionen. Google überprüft Rezensionen nicht inhaltlich; das vollständige Bewertungsprofil ist bei Google einsehbar.
So geht es weiter
Ablauf der Mandatsaufnahme
Anrufen
Schildern Sie kurz, worum es geht. Gerade bei Vorladung, Strafbefehl, Durchsuchung oder Haft ist eine frühe Kontaktaufnahme sinnvoll.
Persönliche Beratung
Wir klären die Ausgangslage, wichtige Fristen und ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Bis zur Akteneinsicht gilt regelmäßig: keine Angaben zur Sache.
Schneller Termin & anschließend Mandatsannahme und Verteidigung
Wenn Sie mich beauftragen, übernehme ich die Kommunikation mit den Behörden, beantrage Akteneinsicht und entwickle die passende Verteidigungsstrategie.
Strafrecht duldet oft keinen Aufschub. Sprechen Sie mich frühzeitig an.
09773 / 897 610Meine Schwerpunkte
Themen im Strafrecht
Bankrott
Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten kann der Umgang mit Vermögenswerten strafrechtlich relevant werden. Ich prüfe, ob der Vorwurf eines Bankrottdelikts trägt und welche Schritte zur Verteidigung erforderlich sind.
Bestechung
Zuwendungen und geschäftliche Vorteile können schnell den Verdacht der Bestechung oder Bestechlichkeit auslösen. Entscheidend sind Anlass, Gegenleistung und konkrete Umstände des Einzelfalls.
Betäubungsmittelstrafrecht
Vorwürfe nach dem Betäubungsmittelrecht betreffen häufig Besitz, Handel, Einfuhr oder Anbau. Eine frühe Prüfung von Durchsuchung, Sicherstellungen und Beweislage ist besonders wichtig.
Betrugsdelikte
Bei Betrugsvorwürfen stehen Täuschung, Irrtum, Vermögensschaden und Vorsatz im Mittelpunkt. Ich analysiere, ob diese Voraussetzungen tatsächlich nachweisbar sind.
Erpressung
Ein Erpressungsvorwurf kann erhebliche strafrechtliche Folgen haben. Aussagen, Nachrichten und der genaue Ablauf müssen sorgfältig eingeordnet werden.
Insolvenzverschleppung
Geschäftsleiter müssen bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung rechtzeitig reagieren. Ich prüfe Fristen, Verantwortlichkeit und die wirtschaftlichen Unterlagen.
Jugendstrafrecht
Im Jugendstrafrecht steht neben der Tat vor allem die persönliche Entwicklung des jungen Menschen im Mittelpunkt. Ziel ist eine Lösung, die die Zukunft nicht unnötig belastet.
Kapitalanlage- u. Prospektbetrug
Verluste bei Geldanlagen führen nicht automatisch zu einem strafbaren Verhalten. Entscheidend ist, welche Angaben gemacht wurden und ob eine bewusste Täuschung nachweisbar ist.
Körperverletzung
Bei Körperverletzungsvorwürfen kommt es auf den genauen Geschehensablauf, Zeugen und mögliche Rechtfertigungsgründe wie Notwehr an. Eine schnelle Beweissicherung kann entscheidend sein.
Nebenklage
Verletzte bestimmter Straftaten können sich dem Verfahren als Nebenkläger anschließen. Dadurch erhalten sie eigene Beteiligungs- und Antragsrechte.
Notwehr
Ob eine Handlung durch Notwehr gerechtfertigt war, entscheidet sich an Angriff, Erforderlichkeit und konkreter Gefahrenlage. Eine genaue Rekonstruktion des Geschehens ist unverzichtbar.
Opfervertretung
Als Opfervertretung begleite ich Geschädigte durch das Verfahren und achte darauf, dass ihre Rechte wahrgenommen werden. Dazu kann auch die Vertretung als Nebenkläger gehören.
Pflichtverteidiger
Bei notwendiger Verteidigung muss dem Beschuldigten ein Verteidiger zur Seite stehen. Ein Pflichtverteidiger ist dabei kein Anwalt zweiter Klasse, sondern übernimmt die vollständige Verteidigung.
Pflichtverteidigung
Ob ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der Schwere des Verfahrens. Die Auswahl eines geeigneten Verteidigers sollte früh erfolgen.
Raub
Raub verbindet eine Wegnahme mit Gewalt oder einer Drohung gegen Leib oder Leben. Wegen der hohen Strafandrohung ist eine umfassende Verteidigung zwingend.
Sexualstrafrecht
Verfahren im Sexualstrafrecht sind besonders sensibel und häufig von widersprüchlichen Aussagen geprägt. Diskretion und eine nüchterne Prüfung der Beweislage stehen im Vordergrund.
Steuerstrafrecht
Ermittlungen der Steuerfahndung verlangen eine abgestimmte steuerliche und strafrechtliche Strategie. Unterlagen, Durchsuchungsmaßnahmen und mögliche Berichtigungen müssen zusammen betrachtet werden.
Strafbefehl
Gegen einen Strafbefehl läuft regelmäßig eine kurze Einspruchsfrist. Deshalb sollte sofort geprüft werden, ob und in welchem Umfang Einspruch eingelegt wird.
Strafvollstreckung
Auch nach einer Verurteilung bestehen rechtliche Handlungsmöglichkeiten. Dazu gehören etwa Fragen des Strafantritts, von Zahlungsmodalitäten oder vollstreckungsrechtlichen Anträgen.
Tötungsdelikte
Bei Tötungsdelikten entscheiden kleinste tatsächliche und rechtliche Unterschiede über die Einordnung des Vorwurfs. Eine sofortige und intensive Verteidigung ist unerlässlich.
Umweltstrafrecht
Umweltstrafrecht betrifft unter anderem Gewässer, Boden, Luft und den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Technische Abläufe und behördliche Genehmigungen spielen häufig eine zentrale Rolle.
Untersuchungshaft
Untersuchungshaft setzt einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund voraus. Haftbefehl und Haftfortdauer sollten umgehend überprüft werden.
Urkundendelikt
Bei Urkundendelikten kommt es darauf an, ob eine unechte oder verfälschte Urkunde hergestellt oder verwendet wurde. Auch digitale und technische Beweismittel können entscheidend sein.
Verkehrsstrafrecht
Fahrerflucht, Trunkenheit, Gefährdung des Straßenverkehrs oder Fahren ohne Fahrerlaubnis können neben Strafen auch den Führerschein gefährden. Frühzeitiges Handeln schützt wichtige Verteidigungsmöglichkeiten.
Vermögensdelikte
Zu den Vermögensdelikten gehören unter anderem Betrug, Untreue, Diebstahl, Unterschlagung und Erpressung. Die Verteidigung richtet sich nach Tatvorwurf, Schaden und Beweislage.
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelten
Der Vorwurf betrifft häufig nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge. Verantwortlichkeit, Fälligkeit und tatsächliche Zahlungsfähigkeit müssen sorgfältig aufgearbeitet werden.
Vorladung
Als Beschuldigter sollten Sie vor einer polizeilichen Vernehmung keine Angaben zur Sache machen. Zunächst sollte geklärt werden, was Ihnen konkret vorgeworfen wird.
Antworten auf wichtige Fragen
Häufige Fragen
Gilt für mich das Jugendstrafrecht?
Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren. Bei Heranwachsenden von 18 bis 20 Jahren wird im Einzelfall geprüft, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist.
Wann brauche ich einen Anwalt für Strafrecht?
Sobald gegen Sie ermittelt wird, eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklage vorliegt, ist anwaltliche Beratung sinnvoll. Je früher die Akte geprüft wird, desto besser lassen sich Fehler vermeiden.
Was tun nach einer Unfallflucht?
Machen Sie keine vorschnellen Angaben und lassen Sie prüfen, ob die Voraussetzungen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort tatsächlich vorliegen. Auch mögliche Folgen für die Fahrerlaubnis sind zu beachten.
Welche Alkoholgrenze gilt für E-Scooter?
Für E-Scooter gelten grundsätzlich dieselben straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Alkoholgrenzen wie für Kraftfahrzeuge. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Regel.
Wie soll ich auf eine Vorladung der Polizei reagieren?
Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht folgen. Schweigen Sie zum Vorwurf und lassen Sie zunächst durch einen Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen.
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