Rechtsgebiet

Kompetent.Verlässlich.Persönlich.

Strafverteidiger in Unsleben

und Umgebung von Bad Neustadt

Ersteinschätzung: 09773 / 897 610

Rechtsanwalt Markus Faißt
Rechtsanwalt Markus Faißt Ihr Ansprechpartner im Strafrecht schnelle Terminvergabe

Strafverteidigung und persönliche Beratung

Eine Vorladung, ein Strafbefehl, eine Anklage oder eine Hausdurchsuchung sollte nicht ohne rechtliche Prüfung bleiben. In dieser Situation ist es wichtig, zunächst Ruhe zu bewahren, keine vorschnellen Angaben zu machen und die nächsten Schritte auf Grundlage der Ermittlungsakte zu planen.

Rechtsanwalt Markus Faißt übernimmt die Strafverteidigung in allen Abschnitten des Strafverfahrens – vom ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden über die Hauptverhandlung bis zu Rechtsmitteln sowie Fragen der Strafvollstreckung und des Strafvollzugs.

Drei Grundregeln im Ermittlungsverfahren

  1. Zum Tatvorwurf zunächst schweigen.
  2. Keine Erklärungen oder Protokolle ungeprüft unterschreiben.
  3. Frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und Akteneinsicht veranlassen.

Erst nach Kenntnis der Akte lässt sich beurteilen, welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist. Ziel ist eine klare, sachliche und auf den konkreten Fall abgestimmte Vorgehensweise.

01Schweigen ist Gold.Keine Angaben zur Sache, bevor die Akte bekannt ist.

02Kompetent. Verlässlich. Persönlich.Klare Beratung und eine auf Ihren Fall abgestimmte Verteidigung.

03Weil ich für Ihr Recht kämpfe.Persönliche Begleitung vom ersten Gespräch bis zum Abschluss des Verfahrens.

Mandantenmeinungen

Google-Bewertungen

5,0 / 5,0bei 26 Google-Bewertungen

„Sehr sachkundige und realistische Einschätzung des Sachverhalts.“

Helmut SchlembachGoogle-Rezension

„Hat sich von Anfang an Zeit für mich genommen.“

Michael DzwizaGoogle-Rezension

„Meine Erfahrung mit Herrn Faißt ist erstklassig!“

Davina WeberGoogle-Rezension

Auszüge aus öffentlich abgegebenen Google-Rezensionen. Google überprüft Rezensionen nicht inhaltlich; das vollständige Bewertungsprofil ist bei Google einsehbar.

So geht es weiter

Ablauf der Mandatsaufnahme

01

Anrufen

Schildern Sie kurz, worum es geht. Gerade bei Vorladung, Strafbefehl, Durchsuchung oder Haft ist eine frühe Kontaktaufnahme sinnvoll.

02

Persönliche Beratung

Wir klären die Ausgangslage, wichtige Fristen und ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Bis zur Akteneinsicht gilt regelmäßig: keine Angaben zur Sache.

03

Schneller Termin & anschließend Mandatsannahme und Verteidigung

Wenn Sie mich beauftragen, übernehme ich die Kommunikation mit den Behörden, beantrage Akteneinsicht und entwickle die passende Verteidigungsstrategie.

Strafrecht duldet oft keinen Aufschub. Sprechen Sie mich frühzeitig an.

09773 / 897 610

Meine Schwerpunkte

Themen im Strafrecht

01

Bankrott

Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten kann der Umgang mit Vermögenswerten strafrechtlich relevant werden. Ich prüfe, ob der Vorwurf eines Bankrottdelikts trägt und welche Schritte zur Verteidigung erforderlich sind.

02

Bestechung

Zuwendungen und geschäftliche Vorteile können schnell den Verdacht der Bestechung oder Bestechlichkeit auslösen. Entscheidend sind Anlass, Gegenleistung und konkrete Umstände des Einzelfalls.

03

Betäubungsmittelstrafrecht

Vorwürfe nach dem Betäubungsmittelrecht betreffen häufig Besitz, Handel, Einfuhr oder Anbau. Eine frühe Prüfung von Durchsuchung, Sicherstellungen und Beweislage ist besonders wichtig.

04

Betrugsdelikte

Bei Betrugsvorwürfen stehen Täuschung, Irrtum, Vermögensschaden und Vorsatz im Mittelpunkt. Ich analysiere, ob diese Voraussetzungen tatsächlich nachweisbar sind.

05

Erpressung

Ein Erpressungsvorwurf kann erhebliche strafrechtliche Folgen haben. Aussagen, Nachrichten und der genaue Ablauf müssen sorgfältig eingeordnet werden.

06

Insolvenzverschleppung

Geschäftsleiter müssen bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung rechtzeitig reagieren. Ich prüfe Fristen, Verantwortlichkeit und die wirtschaftlichen Unterlagen.

07

Jugendstrafrecht

Im Jugendstrafrecht steht neben der Tat vor allem die persönliche Entwicklung des jungen Menschen im Mittelpunkt. Ziel ist eine Lösung, die die Zukunft nicht unnötig belastet.

08

Kapitalanlage- u. Prospektbetrug

Verluste bei Geldanlagen führen nicht automatisch zu einem strafbaren Verhalten. Entscheidend ist, welche Angaben gemacht wurden und ob eine bewusste Täuschung nachweisbar ist.

09

Körperverletzung

Bei Körperverletzungsvorwürfen kommt es auf den genauen Geschehensablauf, Zeugen und mögliche Rechtfertigungsgründe wie Notwehr an. Eine schnelle Beweissicherung kann entscheidend sein.

11

Nebenklage

Verletzte bestimmter Straftaten können sich dem Verfahren als Nebenkläger anschließen. Dadurch erhalten sie eigene Beteiligungs- und Antragsrechte.

12

Notwehr

Ob eine Handlung durch Notwehr gerechtfertigt war, entscheidet sich an Angriff, Erforderlichkeit und konkreter Gefahrenlage. Eine genaue Rekonstruktion des Geschehens ist unverzichtbar.

14

Opfervertretung

Als Opfervertretung begleite ich Geschädigte durch das Verfahren und achte darauf, dass ihre Rechte wahrgenommen werden. Dazu kann auch die Vertretung als Nebenkläger gehören.

15

Pflichtverteidiger

Bei notwendiger Verteidigung muss dem Beschuldigten ein Verteidiger zur Seite stehen. Ein Pflichtverteidiger ist dabei kein Anwalt zweiter Klasse, sondern übernimmt die vollständige Verteidigung.

16

Pflichtverteidigung

Ob ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der Schwere des Verfahrens. Die Auswahl eines geeigneten Verteidigers sollte früh erfolgen.

17

Raub

Raub verbindet eine Wegnahme mit Gewalt oder einer Drohung gegen Leib oder Leben. Wegen der hohen Strafandrohung ist eine umfassende Verteidigung zwingend.

18

Sexualstrafrecht

Verfahren im Sexualstrafrecht sind besonders sensibel und häufig von widersprüchlichen Aussagen geprägt. Diskretion und eine nüchterne Prüfung der Beweislage stehen im Vordergrund.

20

Steuerstrafrecht

Ermittlungen der Steuerfahndung verlangen eine abgestimmte steuerliche und strafrechtliche Strategie. Unterlagen, Durchsuchungsmaßnahmen und mögliche Berichtigungen müssen zusammen betrachtet werden.

21

Strafbefehl

Gegen einen Strafbefehl läuft regelmäßig eine kurze Einspruchsfrist. Deshalb sollte sofort geprüft werden, ob und in welchem Umfang Einspruch eingelegt wird.

22

Strafvollstreckung

Auch nach einer Verurteilung bestehen rechtliche Handlungsmöglichkeiten. Dazu gehören etwa Fragen des Strafantritts, von Zahlungsmodalitäten oder vollstreckungsrechtlichen Anträgen.

24

Tötungsdelikte

Bei Tötungsdelikten entscheiden kleinste tatsächliche und rechtliche Unterschiede über die Einordnung des Vorwurfs. Eine sofortige und intensive Verteidigung ist unerlässlich.

25

Umweltstrafrecht

Umweltstrafrecht betrifft unter anderem Gewässer, Boden, Luft und den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Technische Abläufe und behördliche Genehmigungen spielen häufig eine zentrale Rolle.

26

Untersuchungshaft

Untersuchungshaft setzt einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund voraus. Haftbefehl und Haftfortdauer sollten umgehend überprüft werden.

27

Urkundendelikt

Bei Urkundendelikten kommt es darauf an, ob eine unechte oder verfälschte Urkunde hergestellt oder verwendet wurde. Auch digitale und technische Beweismittel können entscheidend sein.

28

Verkehrsstrafrecht

Fahrerflucht, Trunkenheit, Gefährdung des Straßenverkehrs oder Fahren ohne Fahrerlaubnis können neben Strafen auch den Führerschein gefährden. Frühzeitiges Handeln schützt wichtige Verteidigungsmöglichkeiten.

30

Vermögensdelikte

Zu den Vermögensdelikten gehören unter anderem Betrug, Untreue, Diebstahl, Unterschlagung und Erpressung. Die Verteidigung richtet sich nach Tatvorwurf, Schaden und Beweislage.

31

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelten

Der Vorwurf betrifft häufig nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge. Verantwortlichkeit, Fälligkeit und tatsächliche Zahlungsfähigkeit müssen sorgfältig aufgearbeitet werden.

32

Vorladung

Als Beschuldigter sollten Sie vor einer polizeilichen Vernehmung keine Angaben zur Sache machen. Zunächst sollte geklärt werden, was Ihnen konkret vorgeworfen wird.

Antworten auf wichtige Fragen

Häufige Fragen

Gilt für mich das Jugendstrafrecht?

Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren. Bei Heranwachsenden von 18 bis 20 Jahren wird im Einzelfall geprüft, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist.

Wann brauche ich einen Anwalt für Strafrecht?

Sobald gegen Sie ermittelt wird, eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklage vorliegt, ist anwaltliche Beratung sinnvoll. Je früher die Akte geprüft wird, desto besser lassen sich Fehler vermeiden.

Was tun nach einer Unfallflucht?

Machen Sie keine vorschnellen Angaben und lassen Sie prüfen, ob die Voraussetzungen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort tatsächlich vorliegen. Auch mögliche Folgen für die Fahrerlaubnis sind zu beachten.

Welche Alkoholgrenze gilt für E-Scooter?

Für E-Scooter gelten grundsätzlich dieselben straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Alkoholgrenzen wie für Kraftfahrzeuge. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Regel.

Wie soll ich auf eine Vorladung der Polizei reagieren?

Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht folgen. Schweigen Sie zum Vorwurf und lassen Sie zunächst durch einen Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen.

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